Mini-Lernkreis Main-Kinzigkreis - Landkreis Offenbach - Wetteraukreis
Bildungspaket - Lernförderung

Seit dem 1. April 2011 wird die Lernförderung für Schüler aus Familien mit geringerem Einkommen unterstützt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Berechtigt sind Kinder aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen. Auch Leistungsberechtige nach § 3 AsylbLG nach § 6 AsylbLG können Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.

Voraussetzung ist

  • dass Sie zu der Gruppe der Leistungsberechtigen gehören
  • Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre alt ist
  • Das Lernziel der Klasse voraussichtlich nicht erreicht wird bzw. die Versetzung gefährdet ist und
  • eine entsprechende Bescheinigung der Schule mit Förderempfehlung vorliegt.

Ausführliche Informationen zum Bildungspaket finden Sie unter


Anlaufstellen

Landkreis Offenbach 

Entsprechend Ihrer Leistungsvoraussetzung sind unterschiedliche Behörden der pro arbeit für Sie zuständig. Die Anträge erhalten Sie im Service Center bzw. können von der Homepage der pro arbeit heruntergeladen werden. 

Main-Kinzigkreis 

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe ist das Kommunale Center für Arbeit zuständig. Die Adressen und Antragsformulare finden Sie unter

Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld wenden sich bitte an an das Main-Kinzigforum in Gelnhausen. Mehr Informationen finden Sie unter

Wetteraukreis

Für die Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld  ist die Fachstelle „Besondere soziale Leistungen" in Friedberg zuständig.

Empfänger von ALG II/Hartz 4 werden durch die Job Centren in Büdingen und Friedberg betreut. Weitere Informationen unter