Bildungspaket – Mini-Lernkreis Nordsachsen


Kinder und Jugendliche, deren Eltern Anspruch auf das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ haben, verfügen über einen Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen. Diese umfassen unter anderem auch die Lernförderung / den Nachhilfeunterricht.

Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen oder deren Eltern eine Berechtigung auf den Kinderzuschlag oder Wohngeld haben. Ebenso können Schüler, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Lernförderung über das Bildungspaket beantragen.

Der Mini-Lernkreis kann die Lernförderung über das Bildungspaket für Schülerinnen und Schüler in den Landkreisen Meißen, Bautzen, Nord- und Mittelsachen sowie in der Stadt Dresden durchführen. Die Lernförderung rechnet der Mini-Lernkreis direkt mit dem zuständigen Amt ab, sodass den leistungsberechtigten Eltern keine Kosten entstehen.

Wie kann man die Lernförderung über das Bildungspaket beantragen?

Lernförderung BUT

Lernförderung über das Bildungspaket

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gebührenfrei



Den Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde bzw. Amt (Landratsamt, Jobcenter…) bzw. auch im Internet unter (http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/Laenderuebersicht/Sachsen/inhalt.html).

Für Rückfragen, weitere Informationen zum Bildungspaket bzw. für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.